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Mandanteninformation zur neuen Grundsteuer ab 2025

Grundsteuer ab 2025

UPDATE: Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird für in Bayern gelegenen wirtschaftliche Einheiten bis zum 30. April 2023, also um weitere drei Monate, verlängert! 

 

Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! 

Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:

  • elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
  • als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
  • als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern.

Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne auch an an uns wenden. Im Anschluss finden Sie die Dokumente, die wir von Ihnen benötigen, sollten wir die Erstellung der Grundsteuer Erklärung für Sie übernehmen. 

 MW Checkliste Grundsteuer 2022 Bayern Stand 22.06.2022

 MW Checkliste Grundsteuer 2022 Bundesmodell Stand 22.06.2022

2022_07_05_Einladung_Mehrwertabend

Informationsbroschuere_Mandant

Informationsbroschuere_LuF

Bitte beachten Sie, dass es im oberen Bereich zwei unterschiedliche Checklisten gibt. Für Grundstücke in Bayern bitte die Checkliste Grundsteuer 2022 in Bayern benutzen und für Grundstücke im restlichen Bundesgebiet die Checkliste Bundesmodell. Die Vollmacht und der Auftrag, welche wir für jedes Grundstück/wirtschaftliche Einheit benötigen, sind in beiden Listen enthalten.

Um sich die Arbeit zu erleichtern, wird dringend empfohlen, erst die Checkliste und dann die Vollmacht und den Auftrag zu bearbeiten, da sich dadurch manche Feldinhalte selbst in die letzten Dokumente übertragen.

Wir können nur Unterlagen bearbeiten, die vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht werden. 

Möchten Sie die Grundsteuererklärung selbst erledigen oder benötigen Sie weitere Informationen, Erklärvideos, Formulare etc. dann finden Sie diese für Grundstücke in Bayern unter www.grundsteuer.bayern.de oder wahlweise unter dem jeweiligen Bundesland z.B. www.grundsteuer.hessen.de

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