An dieser Stelle finden Sie alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung. Bereiten Sie sich und ihr Unternehmen rechtzeitig darauf vor -es lohnt sich.
Informationen von der DATEV:
Sollten Sie sich für den Erhalt unserer Kanzleirechnungen eine gesonderte E-mail Adresse erstellt haben, teilen Sie uns diese bitte mit dem folgenden Dokument mit.
Damit die Umstellung auf die E-Rechnung für Sie so reibungslos wie möglich erfolgt, arbeiten wir eng mit der DATEV und der Digitalagentur 1 aus Aichach zusammen. Die Digitalagentur 1 bietet -für unsere Mandanten kostenfreie- Online Einführungsveranstaltungen an rund um das Thema E-Rechnung. Die Termine können Sie buchen unter: https://digitalagentur1.de/mandanten-events
Des Weiteren finden Sie dort auch Einführungsveranstaltungen zum Thema Unternehmen online und DATEV meine Steuern.
Achtung: Alle Unternehmen müssen ab dem 1.01.2025 gesetzlich E-Rechnungen empfangen können. Unternehmer ist jedes Unternehmen, auch wenn es ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze erbringt (z.B. Heilberufe, Kleinunternehmer, Wohnungsvermieter, PV-Anlagenbetreiber, Landwirte).
Wir haben für unsere Mandanten ein Schreiben mit den wichtigsten Informationen zum Thema E-Rechnung zusammengestellt. Sollten Sie dieses noch nicht erhalten haben, können Sie es gerne bei uns anfordern.
Möchten Sie in unseren monatlichen Mandanten Rundschreiben Verteiler aufgenommen werden, nutzen Sie bitte das Dokument „Einwilligungserklärung Mandantenrundschreiben“ unter dem Punkt Informationen auf unserer Homepage.